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Öffentliche Wasserversorgung

Die öffentliche Wasserversorgung, ein Teil der Wasserwirtschaft, fällt unter den Begriff der Daseinsvorsorge und ist kommunale Pflichtaufgabe. Gegenstück ist eine (meist private) Eigen- bzw. Einzeltrinkwasserversorgung. Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, Gemeindewerke, Zweckverbände) ist die Sicherstellung von für menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetem Wasser (Trinkwasser) in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität, in ausreichender Menge und mit dem notwendigen Druck. Dabei sind die örtlichen Wasservorkommen zu sichern (Grundwasserschutz).